Man unterscheidet zwischen der merkantilen Wertminderung bzw. einer technischen Wertminderung.
Merkantile Wertminderung
Unter einer merkantilen Wertminderung versteht man den voraussichtlichen Mindererlös bei einer Veräußerung des sach- und fachgerecht instandgesetzten Fahrzeuges unter Offenbarung des reparierten Unfallschadens. Sie beruht weniger auf dem Verdacht verborgener Mängel als auf einen Minderwert hinsichtlich eines zu erwartenden Mindererlöses beim Wiederverkauf.
Die Wertminderung ist steuerneutral (ohne Angabe von Mehrwertsteuer), denn es fehlt ihr am umsatzsteuerrechtlichen Anknüpfungspunkt des Leistungsaustausches.
Technische Wertminderung
Durch den hohen Stand der Reparaturtechniken ist, heutzutage, eine technische Wertminderung in der Regel auszuschließen. Sie kommt in Ausnahmefällen dann in Betracht, wenn sich ein gleichwertiger, technischer Zustand wie vor dem Unfall nicht wiederherstellen lässt oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine derartige Wiederherstellung nicht vertretbar ist.